06.07.2022
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben und der hohen Inzidenzen gilt für alle Besucher im St.-Marien-Hospital Marsberg ab Montag, 11. Juli, dass der Zutritt ins Haus nur noch mit dem Nachweis eines negativen Corona-Tests aus einer offiziellen Teststelle zulässig ist, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Die Kontrolle erfolgt am Eingang. Der negative Test muss unabhängig von
der Immunisierung vorgelegt werden, also auch von mehrfach geimpften
Personen. Die Vorgabe gilt auch für
andere Externe, z.B. im St.-Marien-Hospital tätige Handwerker.
Keinen Test müssen dagegen ambulante Patienten vorweisen, die z.B. die
Zentrale Notaufnahme oder das Gesundheitszentrum aufsuchen. Auch diesen
Personen wird jedoch dringend zu einer vorherigen Testung geraten.
Eine weitere wichtige Regelung ist die FFP2-Maskenpflicht, die für alle Personen im gesamten Haus gilt. „Zum größtmöglichen Schutz der uns anvertrauten Patienten ist es wichtig, dass Besucher die FFP2-Maske ohne Unterbrechung während des gesamten Besuches, also auch im Patientenzimmer, tragen“, betont der stellvertretende Hausobere Heinrich Lake. Besucher, die sich nicht an diese Bestimmung halten, können ggf. des Hauses verwiesen werden.
Bescheinigungen für die Kostenbefreiung bei den inzwischen
kostenpflichtigen Bürgertests stellt das St.-Marien-Hospital nicht aus. Das
entsprechende Formular erhalten Besucher direkt im Testzentrum oder als
Download auf der Startseite des St.-Marien-Hospitals. Hier sind auch alle wichtigen Informationen zum Besuch
sowie die aktuellen Hygieneregelungen zusammengestellt.